AGB

 

Diese Webseite ist ein Angebot von Fedder und Zünkler Service GmbH & Co. KG.

 

Nachfolgend finden Sie die

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Fedder und Zünkler Service GmbH & Co. KG

 

1. Vertragsgegenstand:

Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung der schriftlich vereinbarten Leistungen in sach- und fachgerechter Ausführung.

2. Art und Umfang der Leistung:

Die Firma Fedder und Zünkler Service GmbH & Co. KG verrichtet die Arbeiten unter Berücksichtigung der allgemein üblichen und anerkannten Verfahren und Methoden. Insbesondere die Winterdiens-leistung wird ggf. an 7 Tagen in der Woche, wenn nötig 24 Stunden am Tag verrichtet. Aus Haftungsgründen bestimmt die Firma Fedder und Zünkler Service GmbH & Co. KG jederzeit die Notwendigkeit der Einsätze selbst.

3. Ausführung durch Dritte:

Die Firma Fedder und Zünkler Service GmbH & Co. KG ist berechtigt, für die Erledigung der beauftragten Arbeiten sich anderer Unternehmer zu bedienen. Diese Handlung ist Bestandteil des Unternehmens.

4. Vertraulichkeit und Datenschutz:

4.1. Die Vertragsparteien werden sämtliche Unterlagen und Informationen des jeweils anderen Vertragspartners geheim halten, insbesondere die als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse gekennzeichnet oder als solche eindeutig erkennbar sind. Die Vertragsparteien werden personenbezogene Daten nicht in irgendeiner Form nutzen, verwerten oder ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

4.2. Die Parteien werden demnach ihre Mitarbeiter entsprechend unterweisen und zur Geheimhaltung verpflichten.

4.3. Die Vertragsparteien verpflichten sich, für die Dauer von 2 Jahren nach Auftragsbeendigung nicht selber oder über Dritte den Grundstückskunden, Besitzer, Nachunternehmer, Vertreter etc. geschäftlich zu kontaktieren oder für ihn zu arbeiten.

5. Schlüsselübergabe:

Der Auftraggeber stellt eventuelle Schlüssel, Schlüsselkarten in doppelter Ausführung kostenlos zur Verfügung. Gleiches gilt für eine mögliche Ziffernkombination.

6. Vergütung:

6.1. Alle Vergütungen sind zu dem in der Rechnung oder im Vertrag aufgeführten Termin fällig.

6.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

6.3. Bei Zahlungsverzug werden keine Leistungen der Firma Fedder und Zünkler Service GmbH & Co. KG vorgenommen. In diesem Fall wird auch keine Haftung übernommen.

7. Vertragsbeginn:

Der Vertrag wird mit Zugang seiner schriftlichen Ausfertigung nebst Grundstücksplan und dem Abschluss des Vertrages mit dem beauftragten Subunternehmer rechtswirksam. Sämtliche Änderungen des Vertrages sind nur in schriftlicher Form gültig.

8. Reklamationen:

Mängel und Reklamationen müssen unmittelbar und sofort der Firma Fedder und Zünkler Service GmbH & Co. KG gemeldet werden. Dies gilt insbesondere bei Ausführung des Winterdienstes. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Die Firma Fedder und Zünkler Service GmbH & Co. KG ist zur Nachbesserung berechtigt.

9. Rechtsübertragung:

Bei Tod oder Ausscheiden des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den bestehenden Vertrag ein.

10. Haftung:

Die Firma Fedder und Zünkler Service GmbH & Co. KG haftet für Schäden, die durch sie oder aber ihrem Erfüllungsgehilfen entstanden sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist beschränkt auf folgende Höchstsummen:

- 10.000.000,00 EURO pauschal für Personen- und Sachschäden

- 250.000,00 EURO für Vermögensschäden

- 100.000,00 Euro bei Schlüsselverlustschäden

11. Kündigung

Der Vertrag kann von den Vertragsparteien aus wichtigen Gründen gekündigt werden. Die Firma Fedder und Zünkler Service GmbH & Co. KG kann den Vertrag bei Zahlungsverzug fristlos kündigen.

12. Gerichtsstand:

Der Gerichtstand ist das Amtsgericht Steinfurt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

13. Salvatorische Klausel:

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll im Wege der Anpassung eine andere angemessene Regelung gelten die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit bedacht hätten.

 

 

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